Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bowlingcenter Schleswig GmbH
Alle Leistungen, welche die die Bowlingcenter Schleswig GmbH für Sie erbringt, erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden AGB`s.

GELTUNGSBEREICH
Die nachstehend genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gäste/Personen, die unsere Angebote und Einrichtungen nutzen bzw. Verträge über Veranstaltungen mit uns abschließen.

1.1 ALLGEMEINES
a) Spieler dürfen den Anlaufbereich der Bahnen nur mit Bowlingschuhen (= Spezialschuhe, keine Turnschuhe) betreten. Das Betreten des Maschinenbereichs und der Bahnen ist untersagt. Die Bahnen sind geölt, sodass beim Übertreten der Foullinie Rutsch- und Verletzungsgefahr besteht. Pro Bahn sind max. 6 Spieler möglich.
b) Defekte an den Bahnen, die nicht sofort behoben werden können, sowie Maschinenstopps berechtigen lediglich im Rahmen unter 1.5 bezeichneten Rahmens zu Ersatzansprüchen.
c) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Verstöße führen zur Sperrung der Bahn und/oder zur Verweisung des Hauses. Im Voraus bezahlte Leistungen werden nicht erstattet.

1.2 RESERVIERUNG VON BOWLINGBAHNEN
a) Alle Bahnreservierungen werden mit allen übermittelten Daten angenommen und gespeichert. Bahnreservierungen, die von uns per Mail, Fax oder telefonisch bestätigt werden, sind verbindlich. Ein Anspruch auf bestimmte Bahnen besteht nicht.
b) Bowlingspieler haben sich 10 Minuten vor ihrer Reservierungszeit am Counter einzufinden. Bei Unpünktlichkeit gilt die Bahn ab 15 Minuten nach Spielbeginn als storniert und kann vom Counter weitervermietet werden. Soweit dennoch ein Schaden entstehen sollte, gilt Ziff. 1.3.
c) Das Personal ist berechtigt, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.

1.3. STORNIERUNG VON BOWLINGBAHNEN
a) Im Falle einer Stornierung verbindlich reservierter Bahnen, kann die Bowlingcenter Schleswig GmbH von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Sie kann insbesondere Ersatz für den entstandenen Schaden einschließlich entgangenen Gewinns verlangen. In diesem Fall erhält der Vertragspartner zum gebuchten Termin eine Ausfallrechnung.
b) Verlangt die Bowlingcenter Schleswig GmbH Schadensersatz, beträgt dieser ab einer Anzahl von zwei oder mehr gebuchten Bahnen:
• Stornierung der Bahnen bis 24 Stunden vorher: 100 % der Kosten können geltend gemacht werden.
• Stornierung der Bahnen bis 5 Tage vorher: 50 % der Kosten können geltend gemacht werden.
• Stornierung der Bahnen ab 5 Tage vorher: kostenfrei.
c) Der Schadensersatz ist niedriger oder höher anzusetzen, wenn der Vertragspartner nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, oder wenn die Bowlingcenter Schleswig GmbH einen wesentlichen höheren Schaden nachweist.

1.4 ZAHLUNG VON BOWLINGBAHNEN
Das Personal ist berechtigt, die angefallenen Spiel-, bzw. Stundenpreise und Leihschuh- Gebühren komplett für eine Bahn bzw. eine zusammengehörige Gruppe zu kassieren.

1.5 HAFTUNG
Die Bowlingcenter Schleswig GmbH haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

ALLGEMEINE AUFENTHALTSBESTIMMUNGEN

a) Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht erlaubt. Wir achten auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und behalten uns daher vor, Sie zur Vorlage Ihres Personalausweises aufzufordern.
b) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.
c) Für Schäden an oder Verlust von privaten Bowlingschuhen, Bowlingbällen, Garderoben oder sonstigen privaten Eigentum haftet die Bowlingcenter Schleswig GmbH nur in dem in 1.5 bezeichneten Umfang.
d) Für technische Ausfälle durch höhere Gewalt, wie z. B. Stromausfälle, Feueralarm etc., besteht kein Entschädigungsanspruch.
e) Eine evtl. Evakuierung durch z. B. Feueralarm entbindet nicht von der Zahlung bis dahin erbrachter Leistungen.
f) Mutwillige Beschädigungen der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei, Drogen-missbrauch, mutwillige Auslösung von Alarmen o. ä. führen generell zu einem Schadensersatzanspruch von mindestens 200 Euro und ziehen ein Hausverbot nach sich.
g) Starke Verunreinigungen (z.B. sich Erbrechen o.ä.) führen zu einem Schadens-ersatzanspruch von mindestens 200 Euro, die durch den Verursacher zu tragen sind.

GÜLTIGKEIT
a) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag getroffen werden, sind in dem Vertrag und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
b) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit es sich bei der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung um eine Individualvereinbarung handelt oder das dispositive Recht keine entsprechende Regelung schafft, soll die unwirksame Regelung durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Im Übrigen gilt § 306 BGB

RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Flensburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.